wird nicht einheitlich definiert. Das BSI legt für die eigenen Arbeiten folgende Definition (¹) zu Grunde:
„Cloud Computing bezeichnet das dynamisch an den Bedarf angepasste Anbieten, Nutzen und Abrechnen von IT-Dienstleistungen über ein Netz. Angebot und Nutzung dieser Dienstleistungen erfolgen dabei ausschließlich über definierte technische Schnittstellen und Protokolle. Die Spannbreite der im Rahmen von Cloud Computing angebotenen Dienstleistungen umfasst das komplette Spektrum der Informationstechnik und beinhaltet unter anderem Infrastruktur (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz), Plattformen und Software.”
Als Formen werden unterschieden:
- Private Cloud
- Eine Private Cloud wird nur von einer Institution genutzt. Die notwendige Infrastruktur kann im eigenen oder einem fremden Rechenzentrum bereitgestellt werden.
- Public Cloud
- Die von einem Anbieter bereitgestellte Infrastruktur wird von der Allgemeinheit oder einer großen Gruppe, z. B. einer Branche, genutzt.
- Community Cloud
- Die Infrastruktur wird von mehreren Institutionen genutzt, die ähnliche Interessen haben. Die Bereitstellung erfolgt durch einen der Beteiligten oder über einen Dritten.
- Hybrid Cloud
- Mehrere eigenständige Infrastrukturen werden über definierte Schnittstellen gemeinsam genutzt.
- Dedicated Cloud
- Eine eigenständige Infrastruktur wird von einer Institution genutzt.
Weiterführende Links
[Cloud Computing Eckpunktepapier
- https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/CloudComputing/Eckpunktepapier/Eckpunktepapier_node.html]
@ BSI
(¹) [Cloud Computing Grundlagen
- https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/CloudComputing/Grundlagen/Grundlagen_node.html]
@ BSI