ist die von der Bundesregierung eingesetzte Behörde für Sicherheit in der Informationstechnik.
Es entstand 1989 aus der Zentralstelle für Chiffrierwesen, nachdem die Aufgaben um den Bereich Computersicherheit erweitert wurden.
Die Legitimierung ergibt sich aus dem 1990 verabschiedeten und 2009 erneuerte Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG). Es werden u. a. die Aufgaben genannt, die dieses Amt hat. Für Datenschutz-Beauftragte aus Behörden und Betrieben werden Kurse angeboten. Firmen und Privatpersonen können hier Rat in sicherheitsrelevanten Bereichen einholen. Es erteilt Sicherheitszertifikate über die Sicherheit von IT-Systemen und deren Bestandteilen. Die Abteilung III beschäftigt sich mit der kryptografischen Sicherheit.
Weiterführende Links
[Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- http://www.bsi.bund.de/]
[Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
- https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/dasBSI/Gesetz/gesetz.html]