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FTZ

Fernmeldetechnisches Zentralamt

erließ Vorschriften für die Geräte, die am Telefonnetz betrieben werden sollten.
Hier entstand z. B. die so genannte Wahlsperre von Modems. Sie erlaubt die Wiederanwahl einer bereits mehrmals besetzten Gegenstelle erst nach einer längeren Pause. Die Funktion muss erst in Modems integriert werden, da sie in keinem anderen Land der Welt verwendet wird, wenn sie in der BRD betrieben werden sollen. Es wurde in ZZF umbenannt.

Weiterführende Links

[Wahlsperre FAQ - http://www.wahlsperre.de/]